Luftbestattung - Ballongondel Angebot

Ballongondel Luftbestattung Flugbestattung
Ballongondel Luftbestattung Flugbestattung

Mit Ballongondel
Die Asche wird aus einer Ballongondel über einem Naturgebiet in der Schweiz oder Frankreich verstreut. Die Ballongondelfahrt kannt mit oder ohne Angehörige durchgeführt werden.

Flugbestattung mit einem Heissluftballon mit bis zu drei Angehörigen.
(weitere Personen auf Anfrage)

 

Die Flugzeit beträgt bei unserer Dienstleistung ca. 1 - 2 Stunden und ist von der Wetterlage abhängig. In der Gebühr sind enthalten: Bestattungsfotos und Erinnerungskarte.

 

Die Flugbestattung mit einem Heissluftballon erhalten Sie bei uns für 2300,00 Euro inkl. Ust. / zzgl. die Kosten einer Feuerbestattung.

Bei uns ab 1490,00 Euro

 

Jede Naturbestattung setzt eine Kremierung / Feuerbestattung voraus.

Oben aufgeführte Naturbestattungsform ist ein Grundangebot.

selbstverständlich darf Ihre persönliche Bestattungsform frei gestaltet werden und von dem aufgelisteten Angebot abweichen.

Für alle Naturbestattungsformen können auf Wunsch ein katholischer oder evangelischer Geistlicher, respektive ein freireligiöser Trauerredner die Beisetzung mitgestalten.

Zusatzdienstleistungen wie Abschiedsessen, Übernachtungen, Fahrdienst, etc. organisieren wir gerne für Sie.

 

Ist eine Ballonbestattung in Deutschland erlaubt ?

Unter Luftbestattung versteht man das Verstreuen der Asche eines Verstorbenen von einem Heißluftballon oder Flugzeug aus. Nach der Kremierung wird die Asche in einer Zeremonie verstreut. Die Angehörigen können an der Zeremonie teilnehmen. Die Beisetzung / Bestattung aus einem Ballon ist in Deutschland nicht erlaubt. Da die Bestattungsform “Luftbestattung” in Frankreich und auch in der Schweiz verbreitet ist, wird sie von uns über dortigen Territorien (Luftbestattungsunternehmen) ausgeführt. Auch in Tschechien ist die Einäscherung in Böhmen mit anschließender Übergabe der Asche an den Wind möglich, sie fällt dabei auf genehmigte Wiesengebiete.

 

Wichtig: Sie benötigen eine Luftbestattungsverfügung

Hat der Verstorbene eine formgerechte Willenserklärung über die Beerdigungsform Luftbestattung hinterlassen, so sollten sich die Angehörigen daran halten. Ansonsten wird davon ausgegangen, dass die Hinterbliebenen die Form und Art der Bestattung im Sinne des Verstorbenen regeln. Hierbei ist die Reihenfolge der Hinterbliebenen als Entscheidungsberechtigte / Bestattungspflichtige vom Gesetzgeber festgelegt: 1. Ehegatte, 2. Kinder, 3. Eltern, 4. Geschwister, 5. nähere / weitere Verwandte, Verlobte, Lebenspartner. Freunde und Bekannte können die Bestattung nur regeln wenn der Verstorbene vorab eine Vollmacht erteilt hat. In der Regel müssen dann auch die Beerdigungskosten getragen werden.