Bestatter Vorsorgevertrag Sterbegeldversicherungen unter 3.579 € sind unpfändbar Finanzielle Absicherung

Bestattungsvorsorge Sterbegeld
Bestattungsvorsorge Sterbegeld

Finanzielle Absicherung 

Im Trauerfall können hohe Kosten entstehen, die sich je nach Bestattungsart in eine Höhe von mehreren tausend Euro bewegen können. Durch eine Sterbegeldversicherung können Sie aktive Vorsorge leisten.

Sie sind alleinstehend und möchten alle Formalitäten und Wünsche für Ihren Trauerfall geregelt haben? Oder Sie möchten Ihre Familie nicht finanziell belasten? Eine Sterbegeldversicherung mit Bestattungsvorsorgevertrag ist hierfür eine sichere Lösung. Erfahrene Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

 

 

 

Vorteile: Sterbegeldversicherungen unter 3.579.-- € sind unpfändbar. Ansprüche einer nur auf den Todesfall abgeschlossenen Lebensversicherung sind auch bei einem Pflegefall bis zur Höhe von 3.579.-- € unpfändbar (BGH, Beschluss vom 12.12.2007-VIIZB47/07).

 

Treuhandkonto:  Beim Eröffnen vom Konto entstehen Bearbeitungsgebühren von Banken und Treuhänder. Wir beraten Sie kostenlos zum Thema Bestattungsvorsorge.

Sterbegeld Unser Tipp: Mit Welt-Bestattung, der LV 1871 und dem Münchener Begräbnisverein e.V. haben Sie einen Partner zum Thema Sterbegeld.

 

Die Vorteile:

  • Vorsorgestart bis 90 Jahre
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Doppelte Leistung bei Unfalltod
  • Soforthilfe im Trauerfall
  • Bonussystem erhöht Leistung

 

Berechnung der finanziellen Deckungslücke

Um die zu erwartende finanzielle Deckungslücke abzudecken, sollten Bareinzahlungen immer auf ein Sonderkonto geleistet werden. Niemals sollte der Bestatter diese Bareinzahlungen entgegennehmen.

 

Sie können sich entspannt zurücklehnen, wenn Sie mit einem Bestattungsvorsorgevertrag wichtige Angelegenheiten erledigt wissen.

Ihre Angehörigen werden es Ihnen danken, wenn Sie sich ohne Stress auf einen würdevollen Abschied von Ihnen als geliebten Menschen konzentrieren können. Lassen Sie sich schon zu Lebzeiten von einem vertrauensvollen Bestatter kompetent beraten.  

 

Sie haben Fragen zum Thema Erbrecht oder Testament

Erbrechtliche Fragen berühren jeden von uns im Laufe seines Lebens, ob es um den Tod einer nahestehenden Person oder den Umgang mit dem eigenen Vermögen geht.

Auf unserer Webseite erhalten Sie einen Kostenlosen Ratgeber: Vorsorge für den Erbfall durch Testament – Erbvertrag - Schenkung
Die gesetzlichen Vorschriften sind vielen nicht bekannt, deshalb sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Die Kanzlei Jordan – Schäfer – Auffermann ist auf dem Theme Erbrecht spezialisiert. Die Kanzlei unterstützt Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte als Erbe oder Pflichtteilsberechtigter.