Bestatter: Wem gehört die Leiche ? Der Polizeibestatter

Leiche Bestatter
Bestatter ist frei wählbar!

Wem gehört die Leiche ? Der Polizeibestatter

Die Polizei verständigt vor Ort den Vertragsbestatter.

Der Bestatter ist aber nur polizeilich berechtigt, den Verstorbenen vom jeweiligen Sterbeort in die nächstgelegene Leichenhalle zu Überführen.

 

Das heißt er arbeitet der Polizei bloß zu, sorgt dafür, dass die öffentliche Ordnung wiederhergestellt wird. (Z. B. Straße geräumt, oder eine Wohnung wieder begehbar gemacht wird.)

 

In der Leichenhalle hört sein Auftrag durch die Polizei auf. Folglich hat er ab dort mit dem Verstorbenen und erst recht mit dessen Angehörigen, formal gesehen, nicht mehr das Geringste zu tun.

Das wissen aber die meisten Angehörigen nicht.

Sie glauben, weil die Polizei sich auf diesen Bestatter festgelegt hat, wären auch sie verpflichtet, diesen die weitere Bestattung abwickeln zu lassen.

Unser Tipp: Die Polizei kann niemals Angehörige verpflichten, einem bestimmten Bestatter einen Auftrag zu erteilen. Sie kann lediglich bestimmen, daß ihr Vertragsbestatter am Unfallort auftaucht und den Verstorbenen abtransportiert.

Bei unnatürlichen Tod gilt: Der Bergungsauftrag ist kein Bestattungsauftrag!