Windbestattung in der Schweiz oder Streuwiese in Deutschland

Windbestattung Streuwiese Naturbestattung
Windbestattung Streuwiese Naturbesatattung

Was ist eine Windbestattung? Genau wie bei der See- oder Waldbestattung geht der Windbestattung eine Feuerbestattung voraus.

Mit den liberalen Gesetzen in der Schweiz ist es möglich,

selbst zu entscheiden, was nach der Kremation mit der Asche geschehen soll.

Auf einem Streufeld wird die Asche durch den Wind in alle Richtungen geweht. Aufgrund der notwendigen Windverhältnisse ist diese

Bestattungsart nicht überall möglich. Zuvor können wir auf einem Friedhof Ihrer Wahl eine Trauerfeier mit Sarg organisieren.

 

Die Bilder sind von einer Windbestattung in der Schweiz im Letzten Ruhe-Wald Altisberg.


Wie funktioniert eine Windbestattung in Deutschland? Infos finden sich auch bei der Deutschen-Naturbestattung.

 

Durch ein gelockertes Bestattungsgesetz in einigen Bundesländern ist es auch in Deutschland möglich die Beisetzung ohne eine Urne im Wind zu verstreuen.

 

Gerne geben wir Ihnen Auskunft in welchen Bundesland dies möglich ist.

 

Das wachsende Interesse an Aschestreuwiesen ist sowohl ein Schritt hin zu individuellen Bestattungswünschen, als auch zu einer Anonymisierung von Verstorbenen, sofern die Beisetzung namenlos erfolgt. Seit den 80er Jahren hat ein Umdenken eingesetzt. Die erste Streuwiese entstand 1985 auf dem Rostocker Westfriedhof, diese wird noch heute genutzt. Es ist eine Wiesenfläche, die Besucher nicht betreten dürfen und auf der ein Mitarbeiter des Friedhofs die Asche oberirdisch verstreut.

In Mecklenburg-Vorpommern, sind ebenfalls Aschestreuwiesen entstanden. Manchmal werden sie auch Aschestreufelder genannt. Dann erfolgt die Aschenbeisetzung ebenfalls ohne Urne, allerdings zumeist unter der Erde (Grasnarbe).

Seit 2003 existiert auch in Nordrhein-Westfalen ein sehr liberales Bestattungsgesetz.

Es erlaubt etwa, dass Totenasche auf festgelegten Flächen auf dem Friedhof durch Verstreuung beigesetzt werden darf. Das gilt allerdings nur für den Fall, dass dies vom Verstorbenen gewünscht wurde. Wichtig: hier benötigen Sie eine Willenserklärung. Es besteht weiterhin die Möglichkeit, dass eine Aschebeisetzung außerhalb des Friedhofes erfolgt, wenn eine behördliche Genehmigung vorliegt und die Beisetzung bodennutzungsrechtlich zulässig ist. Bedingung, der Beisetzungsort muss öffentlich zugänglich sein und darf nicht in einer Weise genutzt werden, die der Totenwürde widerspricht.

Diese Art der Beisetzung ist sehr günstig gegenüber einer traditionellen Erd- oder Urnenbestattung.

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