Die Grabart wird wie die Bestattungsart durch Festlegung des Verstorbenen zu Lebzeiten oder durch die Hinterbliebenen bzw. Angehörigen bestimmt. Wichtig: Grundsätzlich besteht in Deutschland die freie Friedhofswahl. Das heißt, eine Bestattung muss nicht am Sterbeort oder Wohnort des Verstorbenen erfolgen.
Achten Sie bitte auf die jeweilige kommunale Friedhofssatzung, die regelt die Nutzungsrechte sowie die vorgesehenen Ruhezeiten im Detail – und muss entsprechende Berücksichtigung finden.
Sonderfall: Gerne informieren wir Sie ausführlich über eine Grabstätte Ihrer Wahl oder über individuelle Bestattungsformen.